Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sollen bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer Ehegatten gleichgestellt werden.
Bei der Erbschaftsteuer bedeutet dies insbesondere, dass der Lebenspartner künftig wie der Ehegatte nach der (günstigsten) Steuerklasse I besteuert wird. Der persönliche Freibetrag von 500.000 EUR entspricht bisher schon dem von Ehegatten.
Ferner soll der Erwerb eines Grundstücks durch den Lebenspartner - entsprechend der Regelung bei Ehegatten - von der Grunderwerbsteuer befreit werden.
Die Änderungen sollen ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 wirksam werden.