Die Zeit drängt. Für Wirtschaftsjahre ab dem 01.01.2013 muss die Einreichung der Jahresabschlussbilanz in elektronischer Form erfolgen. Den 1,35 Millionen betroffenen Unternehmen bleibt nur noch wenig Zeit, die notwendigen Umstellungen in Buchhaltung und IT vorzunehmen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) empfiehlt den betroffenen Unternehmen, sich dazu rechtzeitig an ihren Steuerberater zu wenden.
Die Regelung zur E-Bilanz ist Teil des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG) der Bundesregierung, das Ende 2008 verabschiedet wurde. Mit diesem Gesetz wurde die Grundlage geschaffen, die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie auch für das Besteuerungsverfahren zu nutzen. Ziel ist es, die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Steuerbehörden zu verbessern.
Die allgemeine Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung ermöglichte es noch für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2011 begann, die Bilanz in Papierform einzureichen. Doch die Übergangsfrist endet nun mit dem Jahr 2012. Die Abgabe einer E-Bilanz wird für das Wirtschaftsjahr 2013 zur Pflicht.
Künftig müssen Unternehmen ihre Daten in ein elektronisches Übermittlungsformat (XBRL) übertragen und bei der Finanzverwaltung einreichen. Die Umstellung bedarf u. U. einer längeren Vorbereitungszeit, wenn die Unternehmen mehr und detailliertere Daten erarbeiten und die IT-Systeme anpassen müssen.
Die BStBK empfiehlt die Anpassung der Buchführung an die Erfordernisse der E-Bilanz bis Ende 2012 vorzunehmen, um 2013 bereits richtig buchen zu können.
(Auszug aus einer Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer vom 28.08.2012)