Die wichtigsten Fakten zum Deutschlandticket

Das Deutschlandticket wurde eingef&uehrt, um eine erschwingliche und unkomplizierte Nutzung des &oeffentlichen Nahverkehrs zu erm&oeglichen. Auch f&uer Besch&aeftigte im Minijob kann es eine interessante Option sein - vor allem, wenn Arbeitgeber einen Zuschuss leisten.

Hier sind die zentralen Eckpunkte:

  • Das Deutschlandticket kostet derzeit 58 Euro pro Monat.
  • Es erm&oeglicht die Nutzung aller &oeffentlichen Nah- und Regionalverkehrsmittel in Deutschland.
  • Das Deutschlandticket kann auch als Jobticket angeboten werden.
  • Ein Rahmenvertrag mit einem Verkehrsunternehmen erm&oeglicht es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, einen Rabatt von 5 Prozent auf den aktuellen Ticketpreis (2,90 Euro) f&uer ihre Mitarbeiter zu erhalten. Daf&uer m&uessen Sie einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent zum Ticket leisten - also mindestens 14,50 Euro.
  • Alternativ k&oennen Minijobberinnen und Minijobber das Ticket selbst abonnieren und &ueber die Lohnabrechnung einen Fahrkostenzuschuss erhalten

Doch wie wirken sich solche Zusch&uesse auf die Verdienstgrenze im Minijob aus?

Zusch&uesse und Verdienstgrenze - worauf ist zu achten?

Wer in einem Minijob arbeitet, darf durchschnittlich im Monat maximal 556 Euro verdienen (Stand: 2025). Wird diese Grenze regelm&ae&ssig &ueberschritten, liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Besch&aeftigung. Diese Grenze bezieht sich in der Regel auf den Gesamtbetrag - also sowohl auf den eigentlichen Verdienst als auch auf m&oegliche Zusatzleistungen des Arbeitgebers, wenn sie zum Arbeitsentgelt z&aehlen.

Z&aehlen Zusch&uesse zum Deutschlandticket als Zusatzleistungen?

Zusch&uesse zum Deutschlandticket sind zus&aetzliche Leistungen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Diese sind steuerfrei, wenn folgende Bedingungen erf&uellt sind:

✔️ Der Zuschuss wird im Rahmen eines Arbeitsverh&aeltnisses gew&aehrt.

✔️ Die Zahlung des Zuschusses - entweder in Form eines Jobtickets oder als Fahrkostenzuschuss - erfolgt zus&aetzlich zum laufenden Verdienst.

✔️ Der Zuschuss wird maximal bis zur H&oehe der tats&aechlichen Kosten des Ticktes gezahlt.

Das Ticket kann dann f&uer Fahrten zwischen Wohnung und T&aetigkeitsst&aette, aber auch f&uer alle weiteren Fahrten im &oeffentlichen Personennahverkehr genutzt werden.

Steuerfrei gleich Beitragsfrei?

Ja! Sind die Bedingungen erf&uellt, ist der Zuschuss nicht nur steuerfrei, sondern auch beitragsfrei. Das bedeutet:

  • Der Zuschuss z&aehlt in der Sozialversicherung nicht zum Verdienst und muss auch nicht bei der Einhaltung der Verdienstgrenze im Minijob ber&uecksichtigt werden.
  • Bei der Berechnung der Abgaben m&uessen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Wert des Zuschusses oder des Tickets nicht ber&uecksichtigen. Es fallen darauf keine Sozialversicherungsbeitr&aege an. Auch die Umlagen U1 und U2 oder die Insolvenzgeldumlage m&uessen nicht gezahlt werden.

Wichtig zu beachten:

Die Steuerfreiheit entf&aellt, wenn das Deutschlandticket durch Umwandlung eines Teils des Verdienstes finanziert wird - der Zuschuss muss zwingend zus&aetzlich zum laufenden Verdienst gezahlt werden.

So funktioniert das Jobticket in der Praxis

In einem Betrieb verdienen Minijobber 556 Euro im Monat - also genau den zul&aessigen H&oechstbetrag. Der Arbeitgeber stellt zus&aetzlich das Deutschlandticket als Jobticket zur Verf&uegung. Er leistet einen Zuschuss von 30 Euro monatlich.

  • Monatlicher Verdienst: 556 Euro
  • Monatlicher Zuschuss zum Ticket: 30 Euro
  • Gesamtbetrag: 586 Euro

Da der Zuschuss steuer- und beitragsfrei ist, weil er die Kosten f&uer das Deutschlandticket nicht &uebersteigt, bleibt die Minijob-Grenze von 556 Euro unber&uehrt. Der Minijob bleibt bestehen und der Arbeitgeber muss keine zus&aetzlichen Sozialabgaben zahlen.

Vorteile f&uer Minijobber und Arbeitgeber

F&uer Minijobber:

✔️ Zus&aetzliche Unterst&uetzung f&uer Fahrtkosten, ohne die Verdienstgrenze zu &ueberschreiten.

✔️ Steuer- und sozialversicherungsfreie Leistung vom Arbeitgeber.

✔️ G&uenstige und unkomplizierte Nutzung des &OePNV deutschlandweit.

F&uer Arbeitgeber:

✔️ Attraktives Zusatzangebot zur Mitarbeiterbindung.

✔️ Einsparungen durch Steuer- und Abgabenfreiheit.

✔️ Positive Wirkung auf das Betriebsklima und nachhaltige Mobilit&aet.

Fazit: Deutschlandticket als attraktive Zusatzleistung

Das Deutschlandticket kann eine sinnvolle Erg&aenzung f&uer Minijobberinnen und Minijobber sein - besonders, wenn Arbeitgeber einen Zuschuss leisten. Solange dieser zus&aetzlich gezahlt wird, bleibt er steuer- und sozialabgabenfrei und hat keine Auswirkungen auf die Verdienstgrenze. Arbeitgeber profitieren ebenfalls, da sie eine attraktive Zusatzleistung bieten k&oennen, ohne zus&aetzliche Abgaben zu leisten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Deutschlandticket finden Sie im Fragen- und Antworten-Katalog der Bundesregierung oder auf der Internetseite von Verkehrsunternehmen bzw. -verbunden.

(Beitrag im Online-Magazin der minijob-zentrale vom 06.03.2025)