Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen, die bereits bis zum 31.08.2023 verlängert wurde, ist nun erneut bis zum 31. Oktober 2023 verlängert worden. Im Einzelfall kann zudem auf Antrag innerhalb der Schlussabrechnungsfrist, also bis zum 31.10.2023, eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. März 2024 gestellt werden. Hierauf weist das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hin.
Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über einen prüfenden Dritten eingereicht wurden, wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt eine Schlussabrechnung durch einen prüfenden Dritten. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Dies kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.
Die Verlängerung gilt ausdrücklich nicht für die Neustarthilfen, deren Einreichungsverfahren bereits seit längerem abgeschlossen sind.
(Meldung im Onlineportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de des BMWK und des BMF )