Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 08.07.2014 zur Erbschaftsteuer. Auf diesen wichtigen Termin weist der Bund der Steuerzahler hin. Das Verfahren ist für viele Steuerzahler von Bedeutung, weil gegenwärtig in der Praxis große Verunsicherung herrscht, ob das geltende Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig ist oder nicht. Das Bundesfinanzministerium wurde bereits aufgefordert, statistische Angaben zu den jährlichen Schenkungen und Erbschaften zu machen. Das Ministerium muss die Daten bis spätestens zum 12. Mai beim Verfassungsgericht abliefern.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Grundgesetz verstößt. Streitpunkt sind die sog. Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Danach kann Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich günstiger übertragen werden als Privatvermögen. Der Gesetzgeber hatte die Verschonungsregeln eingeführt, weil damit der Erhalt von Arbeitsplätzen und sonstige Gemeinwohlgründe gefördert werden sollten. Der Bundesfinanzhof hält die Verschonung hingegen für verfassungswidrig. Hintergrund war vor allem die Möglichkeit, Kapitalvermögen in eine sog. Cash-GmbH einzulegen und damit die günstigeren Steuerregeln für das Betriebsvermögen zu nutzen. Diese Lücke hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich geschlossen, sodass abzuwarten bleibt, wie das Bundesverfassungsgericht auf die Argumentation des Bundesfinanzhofs reagiert.
(Auszug aus einer Information des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)