Der Bundesrat hat das Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Er möchte in diesem Verfahren die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen wieder streichen und die Vorschriften gegen Gestaltungen bei der Erbschaftssteuer, wie z. B. im Zusammenhang mit den sog. Cash-GmbHs, neu fassen. Im Ergebnis sei das Gesetz also so zu verabschieden, wie es der Vermittlungsausschuss - ohne die Vorschläge zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften - bereits am 12. Dezember 2012 vorgeschlagen hatte.
Mit dem Gesetz möchte der Bundestag steuerrechtliche Maßnahmen umsetzen, die noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten sollen. Insbesondere ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz und dem Handelsgesetzbuch vorgesehen. Dies soll zu einem Einsparpotenzial für die Unternehmen von rund 2,5 Milliarden Euro jährlich führen. Zudem passt der Bundestag die Steuerbefreiungsvorschriften für freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten an.
Bei dem Gesetz handelt es sich um einen Teilbereich des gescheiterten Jahressteuergesetzes 2013, dem der Bundesrat am 1. Februar des Jahres die erforderliche Zustimmung verweigerte.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesrates)