Der Bund der Steuerzahler begrüßt das Einlenken der Finanzverwaltung im Streit um Brötchenspenden. In der Vergangenheit wurden zahlreiche Unternehmer vom Finanzamt aufgefordert, Umsatzsteuer nachzuzahlen, wenn sie Lebensmittel an die Tafeln gespendet hatten. Betroffen waren vor allem Bäckereien, die abends nicht verkauftes Brot, Brötchen und Gebäck an soziale Einrichtungen spendeten.
Wer als Unternehmer Waren an die Tafeln spendete, musste unter Umständen mit einer hohen Steuernachzahlung rechnen. Denn kostenlos abgegebene Lebensmittel werden als Sachspenden bewertet. Diese unterliegen der Umsatzsteuer. Dieser Mechanismus führte bei vielen Unternehmern zu Steuernachzahlungen. Hätte der Bäcker, Metzger oder Gemüsehändler die Lebensmittel hingegen in den Müll geworfen statt zu spenden, hätte er keine Steuern zahlen müssen. Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Finanzverwaltung nun einlenkt. Werden Lebensmittel gespendet, deren Haltbarkeit abläuft, soll deren Wert auf null Euro festgesetzt werden, sodass keine Umsatzsteuer anfällt.
(Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler e. V. vom 23.07.2012)