Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit dem Betrieb von steuerfreien Photovoltaikanlagen

Der 9. Senat des Nieders&aechsischen Finanzgerichts hat entschieden, dass die R&ueckzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeiseverg&uetungen beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 als Betriebsausgabe abzugsf&aehig ist (9 K 83/24 - Urteil vom 11. Dezember 2024).

Im zugrunde liegenden Fall betrieb eine Ehegatten-GbR eine Photovoltaikanlage und ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmen&ueberschussrechnung. Aufgrund einer im Jahr 2022 geleisteten R&ueckzahlung von Einspeiseverg&uetungen aus den Vorjahren stellte sich die Frage, ob diese R&ueckzahlung steuermindernd als Betriebsausgabe ber&uecksichtigt werden kann, obwohl die Betriebseinnahmen aus der Photovoltaikanlage durch die Einf&uehrung des § 37 Nr. 72 Satz 1 EStG mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 steuerfrei gestellt sind.

Das Gericht stellte fest, dass § 3c Abs. 1 EStG einer Abzugsf&aehigkeit nicht entgegensteht, da diese Norm den Betriebsausgabenabzug nur ausschlie&sst, wenn die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebseinnahmen steuerfrei sind. Da die urspr&uenglichen Einnahmen aus den Einspeiseverg&uetungen vor 2022 steuerpflichtig waren, entf&aellt eine Anwendung dieser Regelung. Zudem enth&aelt § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG nach Auffassung des Gerichts kein generelles Gewinnermittlungsverbot. Die Vorschrift entlaste den Betreiber eines “Nur-Photovoltaikbetriebs” lediglich von der Erstellung einer Gewinnermittlung. Daher bleibt die R&ueckzahlung einer fr&ueher versteuerten Betriebseinnahme auch dann als Betriebsausgabe abzugsf&aehig, wenn sp&aetere Betriebseinnahmen von der Steuer befreit sind.

Die Entscheidung d&uerfte f&uer viele Betreiber von Photovoltaikanlagen von Bedeutung sein.

Das beklagte Finanzamt hat die zugelassene Revision eingelegt, die beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen AZ: X R 2/25 gef&uehrt wird.

(Nieders&aechsisches Finanzgericht, Presseinformation im Newsletter 3/2025)