Im Rahmen eines Gesetzentwurfs zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge sind ab 2013 insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:
Beiträge zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit sind künftig regelmäßig im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von Altersvorsorgebeiträgen berücksichtigungsfähig. Die derzeit geltenden Höchstbeträge von 20.000 (Ehegatten 40.000 ) werden auf 24.000 bzw. 48.000 angehoben.
Bei der Eigenheimrente (sog. Wohn-Riester) ist eine jederzeitige Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos möglich. Die jährliche Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge wird von 2 % auf 1 % abgesenkt.
Daneben sollen Informationspflichten und vereinfachende bzw. flexibilisierende Regelungen hinsichtlich der geförderten Altersvorsorgemaßnahmen geschaffen werden.