Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) vorgelegt (siehe Bundesrats-Drucksache 253/11). Danach sind u. a. folgende Änderungen vorgesehen:
Änderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens; Ablösung der einführenden Vorschriften zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durch die Regelungen für das dauerhafte Verfahren (§§ 38b, 39 ff. EStG)
Einführung eines Mindestbeitrags von 60 Euro pro Jahr für die im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge (§ 10a und Abschn. XI EStG) mittelbar zulageberechtigten Personen
Erweiterung des Katalogs der Freiwilligendienste um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst zur Ermöglichung einer Berücksichtigung als Kind im Rahmen des Familienleistungsausgleichs (§ 32 EStG, §§ 2, 20 BKGG)
Engere Bindung der Gewährung von Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug an beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 50 EStG)
Einführung eines automatisierten Verfahrens für den Kirchensteuerabzug bei abgeltend besteuerten Kapitalerträgen (§§ 51a, 52a EStG)
Aufhebung der sog. Sanierungsklausel zur Umsetzung der Entscheidung der Europäischen Kommission (§ 8c Abs. 1a KStG)
Das Gesetz soll Ende des Jahres verabschiedet werden.