Beim BFH ist unter dem Aktenzeichen IX R 31/13 ein Verfahren anhängig, das sich u. a. mit der Frage beschäftigt, ob der in einem Aussetzungsverfahren festgesetzte Zinssatz von monatlich 0,5 % im Hinblick auf das Zinsniveau am Markt willkürlich und die Vorschrift des § 237 AO verfassungswidrig ist.
Einsprüche gegen entsprechende Festsetzungen ruhen unter Verweis auf das anhängige Verfahren gem. § 362 Abs. 2 AO von Amts wegen.