Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gehaltsverzicht durch Gesellschafter-Geschäftsführer

Der BFH hat mit Urteil vom 03.02.2011 VI R 4/10 entschieden, dass kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt, wenn ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer auf Entgeltsansprüche (Weihnachtsgeld) gegenüber der GmbH verzichtet.

Ein Zufluss von Arbeitslohn könne zwar bei beherrschenden Gesellschaftern auch fingiert werden; dies gilt nach Auffassung des BFH aber nur, wenn sich die Vergütungen auf das Einkommen der Gesellschaft ausgewirkt haben. Im Streitfall sind die Beträge weder als Gehaltsaufwand erfasst, noch in bar ausgezahlt oder auf ein Konto des Geschäftsführers überwiesen worden. Ein Zufluss könne daher nicht angenommen werden.

Das Urteil im Volltext