Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1.000 Euro soll noch im Jahre 2011 und nicht wie von der christlich-liberalen Koalition ursprünglich geplant erst 2012 wirksam werden. Ein Vertreter der Bundesregierung erläuterte am Mittwochmorgen im Finanzausschuss, es werde derzeit von der Regierung geprüft, die Entlastung der Arbeitnehmer mit der Dezember-Gehaltsabrechnung wirksam werden zu lassen. Da die Lohnsteueranmeldung für die Dezember-Gehälter erst im Januar 2012 erfolgen werde, werde diese ”Dezember-Lösung" erst den Bundeshaushalt 2012 belasten. Das Bundeskabinett werde sich am 02.02.2011 mit der Maßnahme befassen.
Außerdem teilte die Regierung mit, dass 17 der im Steuervereinfachungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen bereits 2011 wirksam werden sollen, 12 Maßnahmen erst ab 2012. Die Bundesregierung wolle, so wurde weiter mitgeteilt, die mit dem Vereinfachungsgesetz vorgesehenen Entlastungen von 590 Millionen Euro allein tragen. Somit würden Länder und Kommunen nicht belastet.
Die Oppositionsfraktionen verlangten Aufklärung über das Wirksamwerden weiterer Maßnahmen wie der Gewährung von Kindergeld bei volljährigen Kindern in Schul- und Berufsausbildung. Hier soll in Zukunft auf die Einkommensüberprüfung verzichtet werden. Die Oppositionsfraktionen wollten wissen, ob nun die Angabe der Regierung, die Maßnahme komme erst 2012, richtig sei oder eine Äußerung der FDP-Fraktion, wonach das Inkrafttreten in diesem Jahr noch Gegenstand der Prüfungen sei. Daraufhin erklärte die Regierung, die Koalition habe sich darauf verständigt, die Änderung bei Kindergeld und Kinderfreibetrag für volljährige Kinder erst 2012 wirksam werden zu lassen.
(Auszug aus den aktuellen Meldungen des Deutschen Bundestages vom 19.01.2011)