Die Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 hat den Steuerzahlern einen neuen jährlichen Stichtag beschert, den 15. Dezember. Bis zu diesem Stichtag können Anleger gegenüber ihrer inländischen Depotbank beantragen, dass diese für das ablaufende Kalenderjahr eine sog. Verlustbescheinigung über nicht ausgeglichene Verluste ausstellt. Diese Bescheinigung ist zwingend erforderlich, wenn Verluste und Gewinne des Anlegers, die er bei verschiedenen Banken erzielt hat, in der Einkommensteuererklärung verrechnet werden sollen.
Vor Einführung der Abgeltungsteuer bedurfte es einer solchen Bescheinigung nicht. Anleger verrechneten ihre Gewinne und Verluste aus Kapitaleinkünften automatisch in der jeweiligen Einkommensteuererklärung miteinander. Nach Einführung der Abgeltungsteuer erledigen dies jedoch in der Regel bereits die Banken. Doch was passiert, wenn jemand bei mehreren Banken Depots und/oder Konten hat? Wer bei einer Bank im Jahr 2010 Gewinne erzielt und bei einer anderen Bank Verluste gemacht hat, muss bis zum 15.12.2010 einen unwiderruflichen Antrag an die jeweilige Bank richten, wenn diese die Verluste bescheinigen soll.
Nur mit dieser Bescheinigung können die Verluste bei einer Bank mit den Gewinnen bei einer anderen Bank künftig in der Einkommensteuererklärung verrechnet werden. Liegt die Verlustbescheinigung nicht vor, gehen die Verluste zwar nicht verloren, die Bank trägt sie aber automatisch auf das nächste Jahr vor. Eine Verrechnung erfolgt dann in späteren Jahren. Die aktuellen Gewinne werden hingegen voll versteuert.
(Auszug aus Pressemitteilung des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine e. V. vom 01.12.2010)