Nach dem Beschluss einer Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder zufolge, sollen die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung künftig im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung steuerlich vollständig abgeschrieben werden können. Dies soll rückwirkend zum 01.01.2021 gelten.
Die Umsetzung der Regelung soll (untergesetzlich) per BMF-Schreiben erfolgen.