In den nächsten Wochen und Monaten fertigen viele Steuerzahler die Steuererklärung für 2010 an. Dabei kann es sich auch für Rentner oder Pensionäre lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Vor allem, wer Zinsen aus Sparguthaben von mehr als 801 Euro (bei Verheirateten 1.602 Euro) im Jahr erhalten hatte, hat womöglich zu viel Abgeltungsteuer gezahlt.
Seit dem Jahr 2009 werden bei Kapitalgewinnen, also z. B. bei Zinsen, automatisch 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von der Bank einbehalten. Damit ist die Einkommensteuer auf die Kapitaleinkünfte abgegolten und der Steuerzahler braucht die Kapitalerträge grundsätzlich nicht mehr in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Da die Bank den Abzug der Abgeltungsteuer pauschal durchführt, wird ein günstigerer persönlicher Steuersatz oder der Altersentlastungsbetrag nicht berücksichtigt.
Daher kann es sich lohnen, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Statt der 25 % Abgeltungsteuer kann dann der möglicherweise günstigere persönliche Steuersatz berücksichtigt werden und der Steuerzahler erhält die zu viel von der Bank einbehaltene Abgeltungsteuer zurück. Zudem kann in diesen Fällen der Altersentlastungsbetrag berücksichtigt werden. Dies ist ein Freibetrag, der allen Steuerzahlern zusteht, die mindestens 64 Jahre alt sind und neben ihrer Rente oder Pension noch weitere Einkünfte haben, z. B. aus einer Nebentätigkeit, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder aus Sparguthaben (Zinsen). Der Freibetrag beträgt maximal 1.900 Euro im Jahr. Grundsätzlich wird der Freibetrag automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Aber aufgepasst, bei Zinseinnahmen und anderen Gewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist dies anders. Hier muss der Steuerzahler eine Günstigerprüfung beantragen. Dazu muss der Steuerzahler auf der Anlage KAP in Zeile 4 die Günstigerprüfung ankreuzen.
(Information des Bundes der Steuerzahler e. V.)