Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025 ist wegen der Erhöhung des Kindergeldes geändert worden. Die Änderung betrifft die im Anhang in der “Tabelle Zahlbeträge” aufgeführten Beträge, die den nach Abzug des Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalt beziffern.
Den Zahlbeträgen, die in der am 29.11.2024 veröffentlichten Düsseldorfer Tabelle aufgeführt sind, liegt ein Kindergeld von 250 Euro zugrunde. Das Kindergeld ist jedoch mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) ab Januar 2025 auf 255 Euro erhöht worden. Demgemäß ist die “Zahlbetragstabelle” neu gefasst und das Berechnungsbeispiel zu Anmerkung C. (Mangelfälle) angepasst worden. Alle übrigen Festlegungen bleiben unverändert.
Die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle für 2025 ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf abrufbar.
(Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr. 59/2024 vom 30.12.2024; zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle gelangen Sie > hier.)