Was ist der Mindestlohn und warum ist er wichtig für Minijobs?
Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Der Mindestlohn ist ein gesetzlich festgelegter Stundenlohn, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mindestens zahlen müssen. Der Mindestlohn sichert den Beschäftigten eine angemessene Bezahlung ihrer Arbeit. Das gilt auch für Minijobs.
Auch für Minijobber ist es besonders wichtig, die Mindestlohn-Regelungen zu kennen. Sie beeinflussen direkt die Arbeitsstunden und das monatliche Einkommen. In den meisten Minijobs verdienen die Beschäftigten sogar mehr als der Mindestlohn vorgibt. Der durchschnittliche Stundenlohn aller Minijobs in Deutschland lag laut > Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 bei 13,52 Euro.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2025?
Zum 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro angehoben. Seit der Einführung des Mindestlohnes gab es bereits mehrere Erhöhungen. Im Jahr 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro pro Stunde.
Der Mindestlohn wird regelmäßig angepasst, um die sich ändernden Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Über die Höhe des Mindestlohnes entscheidet alle zwei Jahre eine unabhängige Kommission, die sogenannte > Mindestlohnkommission.
Die gesetzlichen Regelungen dazu sind im > Mindestlohngesetz (MiLoG) festgeschrieben. Eine Übersicht über die > Entwicklung des Mindestlohnes seit dem Jahr 2019 finden Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.
Wer bekommt in 2025 den Mindestlohn - und wer nicht?
Der gesetzliche Mindestlohn 2025 gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren - unabhängig von der Arbeitszeit oder dem Umfang der Beschäftigung. Somit profitieren auch Minijobberinnen und Minijobber von dieser Regelung.
Einige Ausnahmen gibt es jedoch: Wenige Personengruppen sind von der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes ausgenommen. Dazu gehören unter anderem:
- Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz,
- Pflichtpraktikanten im Rahmen einer Schul-, Hochschulausbildung oder eines Freiwilligendienstes,
- Absolventen eines freiwilligen Praktikums bis zu drei Monaten,
- Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten und
- grundsätzlich auch ehrenamtlich Tätige.
In welchen Branchen gibt es tarifliche Mindestlöhne?
In einigen Branchen gelten besondere Regelungen, die den gesetzlichen Mindestlohn übersteigen. Hier gelten sogenannte tarifliche Mindestlöhne. Beispielsweise gibt es in der Bau- und Pflegebranche besondere Branchenmindestlöhne, die höher sind als der gesetzliche Mindestlohn. Diese Lohnuntergrenzen dienen dazu, den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Branche gerecht zu werden.
Detaillierte Informationen zu den Branchenmindestlöhnen bietet das > Bundesministeerim für Arbeit und Soziales.
Wie wirkt sich der Mindestlohn 2025 auf Minijobs aus?
Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze muss der monatliche Verdienst eine Obergrenze einhalten. Nur dann bleibt die Beschäftigung ein Minijob. Wird diese Verdienstgrenze überschritten, liegt in der Regel kein Minijob mehr vor.
Die Höhe der Verdienstgrenze im Minijob hat der Gesetzgeber im Jahr 2022 an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, darf man monatlich auch im Minijob mehr verdienen. Im Jahr 2024 liegt die monatliche Verdienstgrenze bei 538 Euro. Im Jahr 2025 steigt die Verdienstgrenze auf 556 Euro.
Beschäftigte, die im Jahr 2024 zwischen 538 und 556 Euro verdienen, müssen aufpassen. Wird der Verdienst im Jahr 2025 nicht angepasst, sind sie nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie üben dann einen Minijob aus. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher die Arbeitszeit und den Verdienst genau im Auge behalten.
Welche Zahlungen zählen auch in 2025 zum Mindestlohn?
Nicht jede Zahlung, die ein Arbeitnehmer erhält, zählt automatisch zum Mindestlohn. Anrechenbar auf den Mindestlohn sind:
- Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, sofern sie für direkt erbrachte Arbeitsleistung ausgezahlt werden.
- Bestimmte Zulagen für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit die zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden.
Sachleistungen wie Verpflegung oder Unterkunft sind in der Regel nicht auf den Mindestlohn anrechenbar.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber beim Mindestlohn?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, den Mindestlohn an ihre Arbeitnehmer zu zahlen. Diese Lohnuntergrenze darf nicht unterschritten werden.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten dokumentieren. Diese Dokumentationspflicht ist besonders bei Minijobberinnen und Minijobbern wichtig. Sie stellt sicher, dass der Mindestlohn korrekt berechnet wird. Bei Verstößen gegen die Mindestlohnvorschriften drohen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.
Wie kann der gesetzliche Mindestlohn 2025 berechnet werden?
Um die Einhaltung der Mindestlohnregelungen sicherzustellen, sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber regelmäßig die Arbeitszeiten überprüfen. Dafür gibt es den > Mindestlohnrechner. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt diesen Rechner online zur Verfügung. Hiermit kann man schnell überprüfen, ob der gezahlte Lohn den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Auch die Beschäftigten können diesen Rechner nutzen.
Checkliste für Minijobber: So wird der Mindestlohn geprüft
Diese Schritte helfen dabei, den Mindestlohn im Minijob zu überprüfen:
1. Lohnabrechnung prüfen: Die Lohnabrechnung regelmäßig kontrollieren, um sicherzustellen, dass der Mindestlohn gezahlt wird.
2. Arbeitszeiten dokumentieren: Eine eigene Aufzeichnung der Arbeitsstunden führen.
3. Mindestlohnrechner nutzen: > Mindestlohnrechner verwenden, um schnell zu überprüfen, ob der Lohn den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Wo gibt es noch mehr Infos zum Mindestlohn 2025?
Zusätzliche Informationen zum Mindestlohn finden Sie auf den folgenden Seiten:
- > Minijob-Zentrale - Umfassende Informationen im Zusammenhang mit Minijobs
- > Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - Praxishinweise und aktuelle Entwicklungen
- > Mindestlohnkommission - Informationen zur Festlegung und Entwicklung des Mindestlohnes
- > Zoll - Einhaltung des Mindestlohnes
(Beitrag im Online-Magazin der Minijob-Zentrale)