Der Gesetzgeber hat mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024> (BGBl I 2024 Nr. 108) die Einführung der E-Rechnung beschlossen. Deutschland folgt damit dem Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten sowie einiger Drittländer, die eine E-Rechnung ebenso zum Standard für Abrechnungen im Wirtschaftsverkehr machen.
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet. Ab 01.01.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland) zur Pflicht.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in einer aktuellen Mitteilung die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengefasst. Dabei wird u. a. auf E-Rechnungs-Formate, die Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung sowie zum Empfang der E-Rechnung und die Aufbewahrung von E-Rechnungen eingegangen. Anwendungsfragen zur Einführung der E-Rechnung werden in einem BMF-Schreiben geregelt, das derzeit in einer Entwurfs-Fassung auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht ist.
(Mitteilung des Bayrischen Landesamts für Steuern; zur vollständigen Mitteilung gelangen Sie > hier;den Entwurf des BMF-Schreibens finden Sie > hier.
(Mitteilung des Bayrischen Landesamts für Steuern)