Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung abschließend zugestimmt. Die Grenzwerte werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Damit wird gewährleistet, dass die soziale Absicherung stabil bleibt.
Rechengrößen ab 1. Januar 2024 im Überblick
RechengrößeWestOstBeitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung7.550 Euro im Monat7.450 Euro im MonatBeitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung9.300 Euro im Monat9.200 Euro im MonatVersicherungspflichtgrenze in der GKV69.300 Euro im Jahr (5.775 Euro im Monat)Beitragsbemessungsgrenze in der GKV62.100 Euro im Jahr (5.175 Euro im Monat)Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung7.550 Euro im Monat7.450 Euro im MonatVorläufiges Durchschnittsentgelt für 2023 in der Rentenversicherung45.358 EuroBezugsgröße in der Sozialversicherung3.535 Euro im Monat3.465 Euro im Monat