Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung abschließend zugestimmt. Die Grenzwerte werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Damit wird gewährleistet, dass die soziale Absicherung stabil bleibt.
Rechengrößen ab 1. Januar 2024 im Überblick
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Rechengröße
West
Ost
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung
7.550 Euro im Monat
7.450 Euro im Monat
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung
9.300 Euro im Monat
9.200 Euro im Monat
Versicherungspflichtgrenze in der GKV
69.300 Euro im Jahr (5.775 Euro im Monat)
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV
62.100 Euro im Jahr (5.175 Euro im Monat)
Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung
7.550 Euro im Monat
7.450 Euro im Monat
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2023 in der Rentenversicherung
45.358 Euro
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
3.535 Euro im Monat
3.465 Euro im Monat